Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter dem Label G-Design konzipiert, produziert und vertreibt grafixdesign.at (nachfolgend gfxd genannt) kundenidividuelle Print-Artikel. Der Sitz befindet sich in der Raxstrasse 9 in 2752 Wöllersdorf, Österreich. (Handelsregistereintrag: Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Registernummer 323-WBW1-G-06648)

Für alle Aufträge und Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von gfxd sowie der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Wir möchten Sie bitten, sich einen Moment die Zeit zu nehmen, unsere Geschäftsbedingungen zu lesen:

 

1. Allgemeines

1. 1. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1. 2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1. 3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1. 4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1. 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichenden Bezugsvorschriften wird ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.

 

2. Bestellung, Vertragsabschluss

2. 1. Die Konditionen für sämtliche Leistungen von gfxd sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren und Leistungen in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form. Eine solche Darstellung stellt eine unverbindliche Aufforderung an an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Technische sowie sonstige Änderung in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. 2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. gfxd wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung oder Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn gfxd dies ausdrücklich erklärt.

2. 3. gfxd ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. gfxd kann die Annahme der Bestellung - zum Beispiel nach Prüfung der Bonität des Kunden - ablehnen oder kann die Bestellung auf die Haushaltsübliche Menge begrenzen.

2. 4. Alle nach Bestellung des Kunden getroffenen Vereinbarungen zwischen gfxd und Kunde zwecks Ausführung des Vertrages werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich in der Auftragsfreigabe niedergelegt sind.

2. 5. Spätestens mit der schriftlichen Auftragseteilung durch den Kunden gilt die Bestellung als erteilt und der Vertrag kommt zustande. gfxd sendet dem Kunden auf Wunsch eine Auftragsbestätigung zu.

2. 6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von gfxd zu vertreten ist.

2. 7. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich
informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

 

3. Preise

3. 1. Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insbesondere Mehrwertsteuern.

3. 2. Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss. Die genannten Angaben werden entweder von den Zollbehörden oder dem Zustellunternehmen in Rechnung gestellt.

3. 3. Der Preis versteht sich zuzüglich Transport- und Verpackungskosten. Der konkrete Versand/Lieferpreis der bestellten Ware bestimmt sich nach Bestellmenge und Lieferort unter Berücksichtigung eines eventuell anfallenden Außengebietszuschlags.

3. 4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so ist gfxd berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung oder Kostensenkung zu ändern. Der Kunde ist berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3. 5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

3. 6. Kosten, die durch nachträgliche Änderungen (nach Auftragserteilung) auf Veranlassung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich eines eventuell dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes.

 

4. Zahlungsbedingungen, Lieferzeit, Verzug

4. 1. Die Lieferung erfolgt, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, ausschließlich per Vorkasse. Eine Lieferung auf Rechnung ist nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen möglich, gfxd behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig vom Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.

4. 2. Sofern Rechnungen von gfxd an Kunden nicht bis zu der im Rechnungsbeleg genannten Zahlungsfrist vom Kunden beglichen sind, befindet sich der Kunde im Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt gfxd pauschal Mahngebühren von EUR 5,00 je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
 

4. 3. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p. a, über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

4. 4. gfxd ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Bei Zahlungsverzug des Kunden darf gfxd seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen. Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu gfxd erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten oder gfxd zur Verfügung gestellt wurde, sodass der Dritte oder gfxd uneingeschränkt darüber verfügen kann.

 

5. Erfüllungsort, Lieferzeit, Gefahrenübergang

5. 4. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessen Nachfrist gegeben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen.

5. 5. Erfüllungsort für Warenlieferungen ist der Sitz von gfxd, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5. 6. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei „Frei Haus”-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5. 7. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von gfxd. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren durch den Besteller bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.

 

7. Musterversand, Unterlagen

7. 1. Mit Mustern von gfxd, die zur Qualitäts- und Größenkontrolle versendet werden, ist sorgfältig umzugehen. Muster sind spätestens zu dem auf dem Lieferschein genannten Termin zurückzusenden. Eine Fristverlängerung ist nach Absprache möglich.

7. 2. Der Musterversand geht zu Lasten von gfxd, die Rücksendung zu Lasten des Kunden. Nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
 
7. 3. Werden Muster nicht bis zu der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückgesendet, erfolgt eine Berechnung zum jeweils höchsten Staffelpreis aus der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste von gfxd, Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eigens angefrtigte Sonderanfertigungen müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Eine Rückgabe ist nicht möglich.

7. 4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassene Unterlagen behält sich gfxd das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die nicht als vertraulich bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von gfxd.

 

8. Widerspruchs- und Rückgaberecht

8. 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber gfxd zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

8. 2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine solche Anfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die von gfxd angebotene Ware gemäß den Wünschen und Vorgaben des Verbrauchers bedruckt wird.
 
8. 3. Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versendet werden kann. Der Verbraucher trägt bei der Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 70,00 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 70,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

8. 4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

8. 5. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere auch bei Größenproblemen.

 

9. Beanstandungen, Sachmängel, Verjährung

9. 1. Der Kunde hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung oder Antwortmail unverzüglich zu prüfen. Wenn ein eventueller Fehler nicht unverzüglich gemeldet wird, gilt die Auftragsbestätigung oder Antwortmail als akzeptiert, auch wenn dadurch die Lieferung nicht wie ursprünglich gewünscht ausfällt.

9. 2. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsfreigabe oder Bestellmail auf den Kunden über, sofern es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden ist.
 
9. 3. Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der gesamten Lieferung.

9. 4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. gfxd ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

9. 5. Bei Unternehmen leistet gfxd für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung das Vertrages (Rücktritt) geltend machen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistungen entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11 .

9. 7. Verbraucher haben gfxd offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von vier Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

9. 8. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und gfxd erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind gfxd innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.9. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstige Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Kunden.

9, 10, Bei Digitaldruck sind leichte Tonwertschwankungen, sowohl bei Farbandrucken als auch in der späteren Lieferung immer möglich und unvermeidbar. Wir sind sehr darum bemüht, die Farben der auf unserer Homepage, im Katalog oder sonstigen Broschüren dargestellten Paletten so wirklichkeitsgetreu wie möglich wiederzugeben. Insbesondere die Farben, die Sie auf unserer Homepage sehen, sind jedoch von Ihren Bildschirmeinstellungen abhängig, weshalb wir keine Garantie für die Farbgenauigkeit geben können. Der Versand der gfxd Farbpalette auf Stoff, Folien ist daher dringend empfohlen.

9. 11. Korrekturabzüge für die Produktionsfreigabe und Farbandrücke sind vom Kunden genauestens auf Richtigkeit zu prüfen. gfxd haftet nach erfolgter Freigabe nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

9. 12. Nach Beanstandungen werden von gfxd gegebenfalls Muster zur Prüfung angefordert. Die angeforderte Musterware ist innerhalb von drei Werktagen zu verschicken und mit Markierungen zu versehen, sodass die Art und Position der Fehler durch uns nachzuvollziehen sind.

9. 13. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadenersatz) verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

9. 14. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von gfxd sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von gfxd nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. 15. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falsche Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v. a. auf einer nach der Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnützung sind.

9. 16. gfxd gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

10. Urheber-/Schutzrechte Dritter, Haftungsfreistellung, unzulässige Designs

10. 1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (z.B. Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber gfxd, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder auch Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Grundsätzlich ist jeder Kunde dafür verantwortlich, für die Verwendung von rechtlich geschützten Schriftzügen, Logos, Abbildungen, Slogans oder Designs die schriftliche Erlaubnis der Rechte-Inhaber einzuholen und gfxd unaufgefordert vorzulegen.

10. 2. Der Kunde wird gfxd von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Der Kunde erstattet gfxd alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
 
10. 3. Beschriftungen, Abbildungen oder sonstige Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden, die die Privatsphäre Dritter verletzen, Pornographie enthalten, die Verbreitung von verbotenen Propagandamitteln dienen oder dazu auffordern, Straftaten zu begehen oder sich daran zu beteiligen, werden von gfxd nicht umgesetzt.

10. 4. Insbesondere Vereine sollten mögliche Richtlinien, Auflagen und Beschränkungen ihrer Verbände beachten, gfxd übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für mögliche Verstöße.

 

11. Sonstige Haftung

11. 1. gfxd haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. 2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von gfxd zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Produktkennzeichnung, Eigenwerbung und eigenes Urheberrecht

12. 1. Alle von uns gelieferten Artikel tragen grundsätzlich

  • ein oder mehrere äußerlich sichtbare gfxd Logos und/oder Schriftzüge
  • ein oder mehrere eingenähte Innenetiketten mit gfxd Logos und/oder Schriftzüge nur bei Textilwaren
  • ein Waschetikett mit gfxd Logo und/oder Schriftzug nur bei Textilwaren


12. 2. gfxd ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen etc. abzubilden und auf Ausstellungen zu präsentieren.

12. 3. gfxd darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Die umfasst auch die Nennung und Benutzung eventuell geschützter Bezeichnungen und Logos. gfxd ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde darf die Nennung einschränken oder untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

12. 4. Im Falle von Fehl- oder Überproduktionen hat gfxd das Recht, die Produkte als Muster anderen Kunden zur Verfügung zu stellen oder für interne Testreihen zu verwenden.

 

13. Datenschutz

13. 1. gfxd verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönliche Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail Adresse, Anschrift und Zahlungsdaten) werden von gfxd zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von gfxd vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgelich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von gfxd über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auch die Ausübung dieses Rechts ist schriftlich bei gfxd geltend zu machen.

 

14. Abtretungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

14. 1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von gfxd abtreten, gfxd wird das Einverständnis nur aus wichtigen Gründen verweigern.

14. 2. Zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückhalterechtes ist der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis selbst zulässig.

 

15. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

15. 1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

15. 2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von gfxd, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
gfxd ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15. 3. Hat der Kunde keine Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von gfxd. gfxd ist aber auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.